Senkrecht,
aus türkisfarbenen Wassern aufragende Felswände, an den Rändern natürlich
eingerahmt von Büschen und Bäumen, die ihren Platz ohne menschliches Zutun dort
gefunden haben, mächtige Karpfen, die ihre Kreise unter sonnenbeschienenen,
reglosen Wasseroberflächen ziehen, einsame, teils verborgene Pfade, die sich zwischen
Büschen, Bäumen und mächtigen Granitblöcken hindurchschlängeln, hier und da
eine Blindschleiche, Ringelnatter oder Kreuzotter den Pfad überquerend, eine
Ruhe, die nur vom liebenswerten Zwitschern der Vögel unterbrochen wird …
Ein Ort, der
einlädt zum Entspannen, Stressabbau, Entschleunigen, Innehalten und Bestaunen
der Natur, die hier ihre ganze Kraft aufgebracht hat, um die Narben des
früheren Granitabbaus zu schließen.
Und dieser
Ort wird auch von der Bevölkerung geschätzt und rege besucht. Es führen 3
ausgewiesene Wanderwege des Fichtelgebirgsvereins durch dieses Gebiet, an den
Wochenenden ist die Hohe Reuth beliebtes Ausflugsziel, die Gewässer laden zu
einer kurzen Erfrischung ein, eine Tauchergruppe hat sich seit Jahren etabliert,
der Motorsportclub Gefrees hat am Rande sein Trainingsareal, ein Platz für
internationale Wettkämpfe, und immer wieder trifft man Urlauber, die zu diesem
phantastischen Kleinod gratulieren.
Einerseits
ist die Hohe Reuth von Gefrees ein Zeugnis unserer Geschichte, denn der
Granitabbau war über Jahrzehnte der Vergangenheit Haupterwerb der Gefreeser,
aber andererseits ist es jetzt ein durch Jahrzehnte währende, harte Arbeit der
Natur entstandenes idyllisches Flecken Erde, das ökologisch sehr wertvoll ist. Es bietet Heimat für eine Vielzahl geschützter Tiere
und Pflanzen.
Sowohl als
auch gilt es zu schützen: die Geschichte unserer Vorfahren und die Natur!!
Gemeinden,
wie z. B. Kirchenlamitz am Epprechtstein, haben das geschafft. Warum nicht auch
in Gefrees?!
Wo sind die politischen
und gesellschaftlichen Gruppierungen, ob Parteien, Wählervereinigungen, Wander-
und Sportvereine, die alle Natur-,
Landschafts- und Umweltschutz fett auf ihre Brust schreiben?! Hier gibt’s etwas
zu tun! Und es genügt nicht, nur festzustellen, dass die Stadt Gefrees nur am
Rande beteiligt ist.
Vielleicht
am Genehmigungsverfahren - aber es gibt auch den Weg der Klage, denn ein Gesetz
aus dem Jahr 1858 könnte auch mal rechtlich überprüft werden.
Denn sonst
stecken wir mitten drin:
Belastungen
durch Sprengungen, Abraum und Abtransport - Lärm, Dreck, Schäden durch
Erschütterungen - , verkehrstechnisch unzumutbare Auswirkungen - der „normale“
Verkehr auf der StStr. 2180 und der B 2 überlastet die Ortsdurchfahrt ohnehin
schon, enorme Feinstaubentwicklung (Granit ist leicht radioaktiv! s. Beiträge www.bfs.de), Wertverlust der betroffenen
Grundstücke und Häuser. Im Reuthbereich befinden sich aber auch etliche
Quellfassungen. Was wird aus unserer Trinkwasserversorgung? In direkter Nachbarschaft befindet sich die frühere Abfalldeponie und könnte ihre Dichtigkeit zum Grundwasser verlieren. Gerade in der jetzigen Zeit des
Klimawandels mit einer einhergehenden Trinkwasserverknappung sollte man
tunlichst Entwicklungen entgegenwirken, die die Versorgung gefährden. Hierzu äußerst interessant eine Veröffentlichung zum Thema Trinkwasser von der Regierung von Oberfranken herausgegeben:
https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/imperia/md/content/regofr/umwelt/wasser/trinkwasser/wvb_oberfranken.pdf
Die in
den Vier Steinbrüchen eingelagerten Millionen von Litern Wasser garantieren uns unsere
Trinkwasserversorgung. Und wie knapp das Wasser andernorts ist, sieht man ja
mittlerweile an den Beispielen Seehaus und Kösseine, die von den Feuerwehren
mit Wasser versorgt werden müssen, und an den Fichtelgebirgsgemeinden, die ihre
Bürger strafbewährt zur Sparsamkeit verpflichten.
Viele
Argumente sprechen gegen eine Wiederinbetriebnahme der Steinbrüche. Und es
ergibt sich für uns Gefreeser nicht ein Vorteil. Denn die Ankündigung von ein
paar Arbeitsplätzen sind kein Argument!
Geplanter Abtransport
pro Tag:
40
Schwerlast-Lkws pro Tag - oder doch vielleicht pro Stunde wie zum Beispiel im Steinbruch Bad Berneck? - hin und zurück auf einer ohnehin stark frequentierten StStr
2180 und der Ortdurchfahrt
über
eine neu zu
bauende Strecke, die den Grill- und Freizeitplatz Hügelwiese zerstören könnte? Dabei sollte der ausgebaut und attraktiver gestaltet werden, etwa durch ein
Tiergehege wie vormals oder/und eine Abstellmöglichkeit für Camper.
Wie hat die Stadt die Zeit, in der sich die Natur regenerierte, genutzt, um Vorhaben dieser Art zum
Wohl der Bevölkerung von Gefrees zu verhindern? Offensichtlich gar nicht.
Gefrees im Dornröschenschlaf, wie bei vielen anderen Problemen!
Meine
Aufforderung an alle Verantwortliche, die die Stadt Gefrees vertreten:
Verhindert
diesen Frevel an unserer Natur und Landschaft. Auch wenn es zunächst unmöglich
erscheint: Mit Mut, Liebe zur Heimat, innovativem Denken, Visionen für die
Zukunft, kann viel bewegt werden.
Damit Gefrees, unsere Heimat, gut bleibt
und
damit der Titel der Broschüre zum
650-Jahr-Jubiläum der Stadt Gefrees „Lebenswert, Liebenswert, Naturnah“ nicht zum
Hohn wird!
Und ich möchte erinnern an die Bayer. Verfassung:
Die Bayerische Verfassung
Art. 141
(1) 1Der Schutz der
natürlichen Lebensgrundlagen ist, auch eingedenk der Verantwortung für die
kommenden Generationen, der besonderen Fürsorge jedes einzelnen und der
staatlichen Gemeinschaft anvertraut. 2Tiere werden als Lebewesen und
Mitgeschöpfe geachtet und geschützt. 3Mit Naturgütern ist schonend und sparsam
umzugehen. 4Es gehört auch zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und
Körperschaften des öffentlichen Rechts,
Boden, Wasser und Luft als natürliche
Lebensgrundlagen zu schützen, eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder
auszugleichen und auf möglichst sparsamen Umgang mit Energie zu achten,
die Leistungsfähigkeit des
Naturhaushaltes zu erhalten und dauerhaft zu verbessern,
den Wald wegen seiner besonderen
Bedeutung für den Naturhaushalt zu schützen und eingetretene Schäden möglichst
zu beheben oder auszugleichen,
die heimischen Tier- und Pflanzenarten
und ihre notwendigen Lebensräume sowie kennzeichnende Orts- und
Landschaftsbilder zu schonen und zu erhalten.
(2) Staat, Gemeinden
und Körperschaften des öffentlichen Rechts haben die Aufgabe,
die Denkmäler der Kunst, der Geschichte
und der Natur sowie die Landschaft zu schützen und zu pflegen,
herabgewürdigte Denkmäler der Kunst und
der Geschichte möglichst ihrer früheren Bestimmung wieder zuzuführen,
die Abwanderung deutschen Kunstbesitzes
ins Ausland zu verhüten.
(3) 1Der Genuß der
Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das
Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung
wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang ist jedermann
gestattet. 2Dabei ist jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich
umzugehen. 3Staat und Gemeinde sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die
Zugänge zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten
freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes
freizumachen sowie Wanderwege und Erholungsparks anzulegen.