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Nach heftigen Gewittern in der Nacht dampft der Wald. Die ersten Sonnenstrahlen zaubern einen Märchenwald. |
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Der Blick zum Frankenwald ist durch Dunst verhangen. |
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Mitten im Wald eine Feuerstelle. Wie unvernünftig manche Menschen doch sind! Es herrscht höchste Waldbrandgefahr!
Hier einige Hinweise des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft
Bei erhöhter Waldbrandgefahr beachten Sie bitte
folgende Hinweise:
Melden Sie Waldbrände sofort an die Feuerwehr unter Tel. 112.
In den Wäldern gilt Rauchverbot vom 1. März bis 31. Oktober.
Werfen Sie beim Auto- oder Bahnfahren keine Zigarettenkippen aus dem
Fenster.
Machen Sie im Wald oder in Waldnähe (bis 100 m) kein offenes Feuer.
Parken Sie Ihren PKW nicht auf trockenem Gras, da es sich am heißen
Katalysator entzünden kann.
Parken Sie stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge nicht
behindert werden.
Seien Sie besonders vorsichtig in lichten, grasreichen Bergwäldern. Durch
Föhneinfluss herrscht hier oft große Trockenheit. Die Waldbrandbekämpfung ist
extrem schwierig. Die finanziellen Folgen für den Brandverusacher und die
landeskulturellen Folgen für den Wald und für die Bevölkerung können enorm sein.
Waldbesitzer sollten Reisig und Restholz bei Waldbrandgefahr nicht
verbrennen, sondern abtransportieren, häckseln oder einen Witterungsumschwung
abwarten.
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Rechtliche
Grundlagen
für den Umgang mit Feuer im Wald und die Bewältigung von
Waldbränden finden sich im Waldgesetz für Bayern (BayWaldG), im Bayerischen
Feuerwehrgesetz (BayFwG) und in der Verordnung zur Verhütung von Bränden (VVB):
- Art. 17 BayWaldG (Feuergefahr)
- Art. 21 BayWaldG (Beihilfen für Waldbrandschäden)
- Art. 1 BayFwG (Aufgaben der Gemeinden)
- § 1 VVB (Löschen von Bränden)
- § 3 VVB (Feuer im Freien)
Erstellt von
bewusstes wandern im fichtelgebirge
am Donnerstag, 25. Juli 2013
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Wandern
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